Bekanntmachung der Gemeinde Thandorf


Aus der Gemeinde
  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thandorf im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Thandorf

Die Gemeinde Thandorf beabsichtigt, den Flächennutzungsplan für den Ortsteil Thandorf im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet östlich der Kreisstraße K 5 in Thandorf in Richtung Schlagsdorf zu ändern. Hiermit macht die Gemeinde Thandorf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bekannt. Die Planbereichsgrenzen sind in untenstehender Skizze dargestellt.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 07.12.2009 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 18. Januar 2010 bis zum 17. Februar 2010 im Amt Rehna, Bauamt, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, während der Dienstzeiten des Bauamtes, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Stellungnahmen zur Planungsabsicht schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (Präklusionsklausel).

Thandorf, den 06.01.2010

gez. Reetz (Bürgermeister der Gemeinde Thandorf)

Nächster Beitrag Zurück Vorheriger Beitrag