Neufassung der Sprengstoffverordnung:


Aus der Gemeinde

Nach den geltenden Bestimmungen vom 01.10.2009 ist das Starten von Feuerwerksraketen in einem Umkreis von 200 m zu Reetdachgebäuden untersagt. Zuwiderhandlungen ziehen sehr hohe Geldstrafen nach sich.

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

wir möchten, dass Sie und alle anderen Bewohner/innen und Gäste ein schönes Silvesterfest haben. Bitte beachten Sie deshalb umso mehr diese Bestimmung – für die Sicherheit aller!

Für Thandorf bedeutet das konkret, dass der Start von Feuerwerksraketen ausschließlich südlich des Neubaus (an der Schlagsdorf zugewandten Seite also) und am Dorfteich erlaubt ist.

Ihnen und Ihren Gästen nun ein schönes Fest und einen guten Start im neuen Jahr! Wolfgang Reetz
(Bürgermeister)

Jochen Krummsee
(Wehrführer)

Freiwillige Feuerwehr Thandorf

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