Informations- und Dialog-Versammlung zur Feuerwehr in Thandorf
Im Rahmen einer öffentlichen Versammlung fand ein offener Dialog zwischen Vertretern aus Schlagsdorf und Thandorf statt.
Der Bericht über diese Veranstaltung, die am 18. Mai stattfand, liegt jetzt vor. Der Termin wurde zuvor durch Aushänge, auf der Dorf-Webseite, per Mund-zu-Mund-Propaganda und durch persönliche Einladungen bekanntgegeben. Insgesamt erschienen 18 Personen; darunter auch Vertreter der Gemeindevertretungen aus Thandorf und Schlagsdorf, Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren Rieps, Schlagsdorf und Thandorf, ehemalige Feuerwehrkameraden, Vertreter der Fördervereine aus Thandorf und Schlagsdorf sowie interessierte Bürger. Zusammenfassung der Inhalte der Versammlung:
Begrüßung
Jörg Timke begrüßte die Anwesenden und erörterte kurz Ziele und Inhalte der Informationsveranstaltung.
Informationen
Der Standort Thandorf wird von der Gemeinde Schlagsdorf aufgrund der zentralen Lage und somit kurzen Wegen zu den umliegenden Gemeinden Rieps, Schlagsdorf, Thandorf und Utecht als sehr wichtig empfunden. Insbesondere die Brandschutzsituation in Utecht wird hierbei sehr kritisch und besorgt betrachtet. Mit einem möglichen Schwerpunkt zur Löschwasserversorgung, insbesondere bei längeren Wegstrecken, ist durch die zentrale Lage und mit dem im Eigentum der Gemeinde Thandorf befindlichen Schlauchanhänger bereits eine ideale Voraussetzung gegeben. Die personelle Situation gilt es aber aktuell noch, zu verbessern. Über den Erhalt des Standortes Thandorf als Außenstandort der Feuerwehr Schlagsdorf gibt es noch keine abschließende Entscheidung, da dies ein andauernder Prozess ist und von der weiteren Standortentwicklungen abhängt (z.B. Mitglieder, Fahrzeug). Bis zur abschließenden Entscheidung wird der Standort aber ohne Einschränkungen als offizieller Außenstandort der Feuerwehr Schlagsdorf geführt.
„Was ist mit der alten Feuerwehr Thandorf?“
Die Freiwillige Feuerwehr Thandorf in der hergebrachten Form ist durch den notwendig gewordenen GV-Beschluss der Übertragung des vorsorgenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung an die FFW Schlagsdorf aufgelöst.=> Protokollkorrektur und Klarstellung vom 07.07.2015-Der Bürgermeister-
„Welche Regelungen gibt es?“
Die Übertragung des Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung wurde in einem gemeinsamen, öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Thandorf und Schlagsdorf geregelt. Dieser tritt nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ab dem 01.05.2015 rückwirkend zum 01.02.2015 und zunächst bis zum 31.12.2021 in Kraft. In diesem Vertrag wurden folgende Regelungen festgelegt:
- Die Feuerwehr Schlagsdorf übernimmt die Aufgaben nach § 2 BrSchG M-V, den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung sicherzustellen.
- Die Gemeinde Thandorf zahlt jährlich hierzu einen auf die Einwohnerzahl bezogenen Umlagebeitrag.
- Die Gemeinde Thandorf ist aber weiterhin verantwortlich, die Maßnahmen zur Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten und die Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet sicherzustellen.
- Investitionen (Anschaffungswert > 410 € netto), die zur Aufgabenwahrnehmung notwendig sind, werden anteilig durch die Gemeinde Thandorf mitgetragen.
- Der Standort Thandorf wird als Außenstandort der Feuerwehr Schlagsdorf weiterhin genutzt.
- Sämtliche Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr Thandorf gehen bis zu deren Ausmusterung oder durch Auflösung des Vertrages in den Besitz der Feuerwehr Schlagsdorf; Eigentümer bleibt aber die Gemeinde Thandorf.
- Schlagsdorf verpflichtet sich die Aufnahme bzw. Übernahme der Kameraden aus Thandorf zu ermöglichen und zu unterstützen.
„Was passiert mit den Ausrüstungsgegenständen, falls (Reparatur)Kosten anfallen?“
Kleine Reparaturen, Wartungskosten sowie kleine Anschaffungen (< 410 € netto) an dem Fahrzeug und Gerätschaften der Feuerwehr Thandorf werden von der Gemeinde Schlagsdorf bezahlt. Die Kosten für Thandorf sind durch den jährlichen Umlagebeitrag abgegolten. Bei Neuanschaffungen (> 410 € netto) beteiligt sich Thandorf anteilig an den Gesamtkosten (siehe „Welche Regelungen gibt es?“). Bei kostenintensiven Reparaturen wird im Einzelfall geprüft, ob der Ausrüstungsgegenstand ausgemustert und neubeschafft wird oder aber eine anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinde Thandorf erfolgt.
„Wie läuft der Feuerwehrdienst jetzt ab?“
Seit dem 01.02.2015 findet alle 14 Tage die gemeinsame Ausbildung aller Wehren des Schulverbandes statt. Dies soll einen einheitlichen Ausbildungsstand schaffen und eine reibungslose Zusammenarbeit an der Einsatzstelle ermöglichen.
Im Alarmfall rückt das Thandorfer-Fahrzeug mit aus. Die Alarmierung der Thandorfer Kameraden findet momentan nur über Meldeempfänger sowie per SMS-Alarmierung statt.
Über das Amt und den Amtswehrführer wurde die Leitstelle bereits beauftragt, die Sirene in Thandorf auf die Alarmschleife von Schlagsdorf, ähnlich wie die Feuerwehr Groß Molzahn, zu packen. Aufgrund der geringen Personalstärke innerhalb der Leitstelle wird dies erfahrungsgemäß noch einige Zeit bis zur Umsetzung in Anspruch nehmen.
Auch wenn sich durch die Digitalisierung der Funkempfang deutlich verbessert hat und jetzt bereits im Gebäude eine Kontaktaufnahme mit der Leitstelle möglich ist, benötigt die Kontaktaufnahme mit der Leitstelle zur Ermittlung des Einsatzortes unnötige Zeit. Durch Übermittlung eines Einsatzfaxes könnten diese Daten direkt von der Leitstelle übermittelt werden und stünden so den ankommenden Kameraden zur Verfügung. Hierzu bedarf es aber eines Telefonanschlusses sowie eines Faxgeräts im Gerätehaus.
„Wer ist noch in der Feuerwehr?“
Neben den Ehrenmitgliedern gibt es momentan noch 2 einsatzbereite Mitglieder am Standort Thandorf. Zwei Einwohner haben bereits Interesse an einem Eintritt angekündigt. Eine ungesicherte Kinderbetreuung und ein zum Ausbildungsrhythmus versetzter Schichtdienst verhindern aber einen aktuellen Eintritt. Hoffnung für weitere Aktive Mitglieder bringen auch die 14 Baugrundstücke in Thandorf. Es gibt weitere Einwohner, die die Feuerwehr als Fahrer oder für sonstige, rückwärtige Dienste im Einsatz unterstützen möchten. Hierfür müssen aber noch die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Konkret:
- Wer und wie dürfen die freiwilligen Helfer verpflichtetet werden?
- Welche Tätigkeiten dürfen vergeben werden?
- Darf es eine generelle jährliche Einweisung geben?
- Wie sind die gesetzlichen Vorgaben und welche Präzedenzfälle gibt es?
- Wie sind die Helfer versichert?
„Wie kann der Gesetzgeber unterstützen/zur Unterstützung angeregt werden?“
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Brandschutzgesetz, werden auch nach deren Novellierung voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen enthalten, um somit ein Anwerben neuer Feuerwehrkameraden sowie den Erhalt von Standorten zu begünstigen. Die Anpassung von Gesetze an ein gesundes Feuerwehrwesen ist und wird auch voraussichtlich mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes durch die Landesregierung nicht geschehen. Die allgemeine Empfindung geht in die Richtung, dass sich die Landesregierung selber nur Absichern will. Die Einigung auf eine einheitliche Länge der Dienströcke bei Frauen sowie die Möglichkeit einer Zweitmitgliedschaft in einer weiteren Wehr, z.B. am Arbeitsplatz, wird anscheinend als wichtiger angesehen, als die Feuerwehren als Ganzes und für die Zukunft zu stärken.
„Ist das Thandorfer Fahrzeug zu groß?“
Das Fahrzeug am Standort Thandorf (W50) ist nach dessen Generalüberholung durch die Kameraden aus Thandorf technisch in Ordnung. Für die nächsten Jahre sind daher keine größeren Reparaturen zu erwarten. Für die zum Zeitpunkt der Anschaffung (2012) vorherrschende Situation genügte das Fahrzeug unter den Gesichtspunkten technische Ausstattung, Sitzplätze und Preis den Anforderungen. Aus der aktuellen Lage heraus ist der W50 aber zu groß für den Standort und es muss mittel- bis langfristig ein Ersatz gefunden werden. Vor allem der aufgrund des Gewichts notwendige C- bzw. CE-Führerschein (alte Klasse 2) stellt das größte Problem dar. Aufgrund der mangelnden Tageseinsatzbereitschaft geht der Trend insgesamt bei den Feuerwehren zu kleineren Feuerwehrfahrzeugen mit Staffelbesatzung (Staffel = 6 Personen). Große Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung und allumfassender Zusatzbeladung müssen nicht mehr flächendeckend von jeder Gemeinde vorgehalten werden. Da die für eine solche Neubeschaffung eines kleineren Fahrzeugs (Neupreis: ca. 150.000 €) notwendigen finanziellen Mittel aktuell nicht vorhanden sind und es aus technischer Sicht keine Einwände gibt, besteht aktuell keine Notwendigkeit den W50 aus dem Fuhrpark zu nehmen.
„Weitere Gerüchte?“
Weitere hervorgebrachte Gerüchte wurden als nicht diskussionsfähig empfunden, weil sie z.T. aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
„Was ist aus dem Förderverein geworden?“
Das momentan einzige Vorstands-Mitglied des Fördervereins der Feuerwehr Thandorf, Herr Michael Blanke (Kassenwart), beschrieb die aktuelle Situation und Probleme des Fördervereins. Es besteht u.a. noch ein Guthaben vom Förderverein, wo der weitere Verbleib geregelt werden muss. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, um einen neuen Vorstand zu wählen, eventuell eine Satzungsänderung durchzuführen und zu entscheiden, ob der Förderverein weiter existiert, sich auflöst oder mit dem Förderverein in Schlagsdorf fusioniert. Innerhalb der Gesprächsrunde wurden Vorschläge zum weiteren Vorgehen diskutiert. Es sind viele rechtliche Fragen, zu klären und Fristen und Mehrheitsverhältnisse einzuhalten. Hierbei soll Michael Blanke unterstützt werden.