Schräggatter schützen Einwohner


Aus der Gemeinde

Viel Zustimmung nach Beschluss der Gemeindevertretung - Verkehrsministerium erkenntnislos - Landkreis noch verhalten

Sie zeigen dem Kraftfahrer deutlicher noch als die offizielle Ortstafel an: Hier beginnt ein geschützter Bereich, hier beginnt ein Dorf, in dem Menschen wohnen. Die optische Verengung der Fahrbahn durch Schräggatter löst einen „Fuß-vom-Gas-Reflex“ aus und führt so zu einer angepassten Geschwindigkeit bei der Einfahrt in das Dorf. Am 26.09.2016 hat die Gemeindevertretung einstimmig diese Maßnahme beschlossen, um zu erreichen was so viele Einwohner sich wünschen und was der Sicherheit der Menschen in der Ortslage dient. Sie stehen an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in nahezu allen Bundesländern, aber auch in Dänemark, Schweden und in den Niederlanden gehören sie zum Straßenbild. Sie alle haben sich dabei etwas gedacht und die Gatter nach reiflicher Überlegung und Abwägung installiert, abschaffen möchte sie dort niemand mehr. Auch in der näheren Umgebung in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Segeberg und Ostholstein sind zahlreiche Gemeinden diesen Weg gegangen, dazu gehören u.a. Pogeez, Hemmelsdorf, Krummesse, Büchen, Geesthacht, Salem, Altengörs, Neuengörs.

Originelle Sichtweise einiger „Experten“

Umso erstaunlicher, wie einige so genannte „Experten“ auf Presseanfragen reagieren – und sich dafür in der nun ausgelösten öffentlichen Diskussion viel Häme und Unverständnis im Internet und in Leserbeiträgen in der Presse anhören müssen. So Siegfried Brockmann (UDV), der in den Gattern „eine zusätzliche Unfallquelle für Motorradfahrer sieht, falls diese genau an dieser Stelle ins Schleudern geraten“. Eine originelle wie unverständliche Aussage eines Experten, wie ich meine. Werter Herr Brockmann: Dann müssen nun umgehend Bushaltehäuschen, viele (zweifelhafte) Verkehrsschilder und vor allem die Bäume von den Straßenrändern entfernt werden, damit die Motorradfahrer weiterhin ungebremst und ungehemmt in die Ortschaften einfliegen können! Wie wäre es stattdessen damit, dass Sie  Motorradfahrer auffordern, mit angepasster Geschwindigkeit in einen Ort einzufahren? Der ADAC stellt fest, dass ihm „diese Gatter nicht bekannt sind“, ein Leser empfiehlt doch einfach mal mit offenen Augen durch die Lande zu fahren! Kaum einen Kommentar wert ist dagegen der Beitrag von Thomas Volgmann (SVZ online), der in seinem gestrigen Beitrag im Netz die Gatter als „Psychospielchen“ und „Provinzposse“ abtut und damit alle Gemeinden, die sich wohlüberlegt zu dieser Maßnahme entschlossen haben, pauschal als behandlungsbedürftig einstuft; vielleicht treffen wir ihn ja auch im Wartezimmer. Dann das Verkehrsministerium in Schwerin: „Nach unserer Kenntnis ist die Wirkung ( .) nicht nachgewiesen“. Werte Damen und Herren in Schwerin: Nicht nachgewiesen heißt im Umkehrschluss, dass eine erwünschte Wirkung möglich ist! Allein das rechtfertigt die Sicherheitsmaßnahme, und wenn sie nur einen Unfall hilft zu verhindern. Man könnte ja mal etwas für möglich halten, was man selbst nicht kennt und statt per se zu untersagen mal etwas probieren! Schauen Sie sich doch einfach mal sich in der Welt um, dort gibt es einiges, was bisher in Schwerin wohl noch völlig unbekannt ist. Ich zitiere in diesem Zusammenhang Alexander v. Humboldt: „Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.“

Landkreis Nordwestmecklenburg unsicher

Entsprechend war auch die Reaktion im Landkreis Nordwestmecklenburg. „Solche Gatter gibt es nicht, sie sind deshalb zu untersagen“, das war die erste Aussage aus Grevesmühlen. Sicher ein stichhaltiges Argument, das innovatives Denken und Engagement für die Anliegen der Gemeinden unterstreicht. Tatsächlich aber kam dann nach persönlichen Gesprächen Bewegung in die Sache, nun hoffen wir alle auf die vertragliche Nutzungserlaubnis des Straßenkörpers für das Aufstellen der Schräggatter. Eine verkehrsrechtliche Genehmigung bedarf es demgegenüber nicht: Die Gatter sind kein Verkehrszeichen. Aus diesem Grunde müssen sie auch innerhalb des Dorfes aufgebaut werden, also hinter den Ortstafeln; denn hier ist die Gemeinde die Genehmigungsbehörde für die Straßennutzung. Eine Nutzungserlaubnis ist nur deshalb notwendig, weil der Straßenkörper im Eigentum des Kreises steht und eine Installierung auf fremdem Eigentum auch irgendwie ungehörig ist. Anfang November soll der Vorentwurf des Nutzungsvertrages nun mit dem Landkreis besprochen werden. So haben es auch die anderen Gemeinden gemacht, deren Landkreise dem Anliegen ausnahmslos sehr offen gegenüberstanden und die ihre Gemeinden dabei unkompliziert unterstützt haben. Das gute Gespräch in Grevesmühlen gibt Anlass zu der Hoffnung, dass sich auch unser Kreis -zumindest zunächst für einen Projektzeitraum- aufgeschlossen zeigt. Wenn es sie auch in Mecklenburg-Vorpommern derzeit noch nicht gibt, in Thandorf wird es sie geben. Wir haben uns in der Welt umgesehen und wir sind aus sehr guten und mehrfachen Gründen überzeugt, dass die Schräggatter die Sicherheit für die Menschen im Dorf erhöhen.

Beispiel eines Schräggatters

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