Schöffenwahl steht an


Aus der Gemeinde

Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 1.1.2019 bis 31.12.2023

Die Gemeinden des Amtes Rehna sind aufgefordert, für die im Jahr 2018 stattfindenden Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar sowie den Strafkammern des Landgerichtes Schwerin Vorschläge zu unterbreiten. Aus der Vorschlagsliste wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht Wismar die erforderliche Zahl von Schöffen. Interessenten wenden sich bis zum 31.1.2018 bitte schriftlich, telefonisch (038872/92932 oder per Mail (hauptamt@rehna.de) an das Amt Rehna, Herrn Karnatz, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna oder an ihren Bürgermeister. Bewerbungsformulare sind unter www.rehna.de abrufbar (siehe unten).

Amtsgericht Wismar, Außenansicht

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