Schöne Stimmung: Silvester am Teich
Wermutstropfen: Feiernde hielten gesetzliche Abstände zu Reethäusern nicht ein
Es regnete fast ununterbrochen, das Teichgelände glich einer Schlammlandschaft - und dennoch: Rund 40 Einwohnerinnen und Einwohner machten sich zu 18.00 Uhr auf den Weg, um gemeinsam mit anderen und vor allem den Kindern schon mal das neue Jahr herbei zu locken. Sie erwarte ein tolles Ambiente, der Weg war mit Fackeln vorgezeichnet, das Holzpferd strahlte im Lichterglanz und Feuerkörbe warfen ihr flackerndes Licht über das Gelände. Alles nur möglich, weil Jörg Timke und Jürgen Klabisch wieder die Ärmel hochgekrempelt und die entsprechende Atmosphäre vorbereitet hatte! Dank an euch, die ihr allen wieder eine so große Freude gemacht habt. Wie immer, so kreisten auch zum Jahresabschluss 2017 die Punschtassen während gleichzeitig ein grandioses Feuerwerk von Kinder, großen wie kleinen, in den dunklen Nachthimmel geschossen wurde. Manches Aahh und manches Oohh war zu hören:
Thandorf an Silvester um 18.00 Uhr am Teich ist immer wieder ein ganz besonderes Erlebnis!
Und doch gab es auch später am Abend Wermutstropfen, die an Silvester 2018/2019 sicherlich zu durchgreifenden Veränderungen führen werden! Wie es immer so ist, wenn einige sich nicht an die Sicherheitsregeln halten.
Gesetzlicher Abstand zu Reethäusern beträgt 200 Meter!
Diese Bestimmung, die aus gutem Grunde und mancher leidvollen Erfahrung festgelegt worden ist, wurde in den Nachtstunden in hohem Maße, mehrfach und an mehrerern Stellen im Dorf ignoriert - schade. Da Appelle an Weitsicht und Rücksicht nicht immer von Erfolg gekrönt sind (wie auch dieses Jahr), habe ich nun mit Hilfe eines kartographischen Programms um die großen Reethäuser des Dorfes
- Alte Dorfstr. 7
- Am Storchennest 1
- Alte Dorfstr. 15
- Am Beek 2
einen Bannkreis dieser 200 Meter optisch dargestellt (siehe Anlage!). Das Ergebnis wird natürlich sehr vielen nicht gefallen, doch es ist wie es ist, es bedeutet auf den Punkt gebracht: In Thandorf darf Feuerwerk ausschließlich am Bauernteich und in der Riepser Str. (ab Einmündung Schlagsülsdorfer Str.) abgebrannt werden. Nicht betroffen sind nichtaufsteigende Bodenfeuerwerke, Wunderkerzen usw. Jeder, der sich daran nicht hält, muss sich bewusst sein: Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, im schlimmsten Fall zu einem Brand mit Personenschaden, so haftet vollumfänglich derjenige, der innerhalb der Bannkreise ein Feuerwerk gezündet hat! Kommt es zu Beschwerden, so erwartet, unabhängig von einem Schaden, denjenigen darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit entsprechendem Bußgeldbescheid. Noch einmal: Gestern wurden aufsteigende Feuerwerk zweifach rund 30 Meter neben Reetdachhäusern abgebrannt. Das kann es einfach, bei aller Freude und allem Spaß daran, nicht sein! Weitsicht und Rücksicht sehen anders aus. Ein Wort zum Schluss: Bürgermeister und 1. Stellvertreter, letztlich die gesamte Gemeindevertretung, sind verantwortlich für die Sicherheit der Einwohner und Einwohnerinnen. Vor allem aber möchten wir nicht zusehen, wie Hab und Gut ein Raub der Flammen werden oder gar Menschen zu Schaden kommen, weil ein paar Leute es an Weitsicht vermissen lassen! Deshalb bitten wir auch um Verständnis für diese unpopulären, aber notwendigen Bannkreise.