Auszählung der Landratswahl am Sonntag


Aus der Gemeinde

Kreiswahlleiter verlangt uneingeschränkten Zugang - aber..... 

Es ist eine Grundfeste: Auszählungen von Wahlen sind öffentlich, und das ist gut so. Wie aber ist in C-Zeiten damit umzugehen? Wir hatten, ganz im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, vor, die Auszählung online zu übertragen und darüber das Prinzip der Öffentlichkeit zu wahren. Dann kam der Landkreis: "Nein, das geht nicht, das haben wir noch nie gemacht. Jedem ist der Zutritt in den Auszählungsraum zu gewährleisten und zu ermöglichen."

Bei nur fünf Gästen plus Auszählungsteam wären 12 Haushalte in einem Raum

"Ein Haushalt plus eine weitere Person": Das ist die Vorgabe der geltenden Verordnung, Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Nur am Sonntag ist alles anders. Kurz gesagt ist über das Virus ein Betretungsverbot verhängt, hoffentlich weiß es das. Für mich unglaublich, dass sich der Kreiswahlleiter mit seiner Aussage über das Infektionsschutzgesetz stellt! Ob er bzw. der Landkreis auch die Haftung übernehmen, falls es in dem Rahmen zu einer Infektion kommt?? 

Übertragung nun zusätzlich

Um die Wahl nicht unter Umständen anfechtbar zu machen, müssen wir der Vorgabe zwar folgen, danach kann jeder (m/w) präsent an der Auszählung als Zuschauer teilnehmen. Dennoch bieten wir zusätzlich die Teilnahme über einen "virtuellen Raum" an, um so den höchstmöglichen Schutz für die Zuschauer, insbesondere aber auch für unser Auszählungsteam zu gewährleisten und bitten darum, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen!

Einwahl über Link oder QR - Code

Über den nachstehenden Link oder durch scannen des beigefügten QR - Codes kann jeder an der der Auszählung  teilnehmen, der "Raum" wird ab 18.00 Uhr mit Schließung des Wahllokals "aufgeschlossen":

https://us02web.zoom.us/j/86930816112?pwd=VG1pczZhd0Z0clVpTlNSTW1TZncvUT09https://us02web.zoom.us/j/86930816112?pwd=VG1pczZhd0Z0clVpTlNSTW1TZncvUT09

Freiwillig per Luca-App registrieren

Für den Wahlvorgang selbst bieten wir zudem die Nutzung der App-Registrierung an, der entsprechende Code ist im Vorraum ausgehängt. Über den kann sich jeder mittels der Luca-App für die Zeit seines Aufenthaltes im Wahllokal ein- und auschecken.

Wo liegt der Vorteil? Ein Beispiel: Wählt jemand um 09.30 Uhr und verlässt den Raum um 09.40 Uhr, während um 11.50 Uhr eine Person im Wahlraum ist, die sich später als "C-positiv" herausstellt, so wird die erste Person nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert. Sie war ja schon wieder weg. Erfolgt die Registrierung nicht, wird sie in jedem Fall kontaktiert und muss sich dann um entsprechende Tests selbst kümmern. Ein hoher Aufwand, der vermeidbar ist!

Deshalb bitte ich auch hier, von der Registrierung (bei des es nur um das Erfassen der Aufenthaltszeit geht) Gebrauch zu machen - zum eigenen Vorteil!

.   

Nächster Beitrag Zurück Vorheriger Beitrag