"Im Namen des Volkes"
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Natürlich gibt es immer mal wieder Grund, nicht nur am Stammtisch, Dinge und Verhältnisse zu monieren, sich aufzuregen, sein Unverständnis auszudrücken und zu wissen, was und wie alles besser bzw. anders sein müsste.
So auch dann, wenn Rechtsverfahren vor Gerichten zu Ergebnissen führen, die manches Mal schwer zu verstehen sind und die jenseits des eigenen Rechtsempfindens liegen. Ja, das kommt vor – es ist der Preis für unseren Rechtsstaat. Dennoch ist dieser Rechtsstaat, trotz aller zweifelsfrei vorhandenen Mängel, ein hohes Gut und etwas, seien wir ehrlich, was keiner hier in unserer Gesellschaft missen möchte; spätestens dann, wenn man oder frau selbst Klage führt, sei es gegen den Staat und seine Organe, oder weil ihm/ihr von Dritten Unrecht widerfahren oder ein Schaden entstanden ist.
Wenn „im Namen des Volkes“ dann ein Urteil verkündet wird, dann mag mancher sich denken: „Wieso, ich als Teil des Volk habe daran doch gar nicht mitgewirkt!“. Doch bietet unser Rechtssystem genau das an: Die Mitwirkung als Vertreter/in des Volkes. Mit gleichem Gewicht wie ein Berufsrichter, mit gleicher Stimmengewichtung. Als Laienrichter, fachlich: Als Schöffe / Schöffin.
Aktiv mitwirken auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit
Doch kennen, erkennen und -vor allem- nutzen viele Menschen dieses hohe Gut der aktiven Möglichkeit des Mitwirkens nicht. Deshalb mein Appell:
Nehmen Sie teil an der Gestaltung, werden Sie Teil der Entscheidung „im Namen des Volkes“, stellen Sie sich als Schöffe / Schöffin zur Verfügung!
Dieses Ehrenamt ist unaufwändig, kostenfrei und nachteilsfrei – und gleichzeitig interessant, lehrreich und wichtig.
Aus 10 jähriger Erfahrung als Schöffe am Amtsgericht Wismar kann ich das zusichern, und wenn Sie Fragen haben, wie „das denn alles so läuft“, dann stehe ich gerne bereit!