Verfassungsgericht verhandelte heute FAG-Klage


Aus der Gemeinde

Starkes öffentliches Interesse, das Urteil zur heutigen Verhandlung wird am 30.06.2011 verkündet

Pünktlich um 11.00 Uhr heute früh eröffnete die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts im altehrwürdigen Gerichtssaal in Greifswald die öffentliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde der drei Gemeinden Thandorf, Hohenbollentin und Hugoldsdorf gegen das FAG der Landesregierung. Im nahezu voll besetzten Saal hatten sich zahlreiche Bürgermeister kleiner Gemeinden, sowie Gemeindevertreter/innen und Pressevertreter eingefunden um der Verhandlung zu folgen. Nicht zuletzt dadurch wurden die große Betroffenheit und das landesweite Interesse unterstrichen. Für Thandorf waren zu meiner Unterstützung Rainer Ginnuth und Michael Finkenthei mitgereist.

Landesregierung schickte drei Ministerien

Die Beschwerdegegnerin war mit drei Ministerien (Justiz, Innen, Finanz), sowie dem Staatsekretär vertreten, jeweils begleitet von weiteren Vertretern aus einzelnen Dezernaten. Die Rechtsvertretung der Beschwerde führenden Gemeinden wurde durch Prof. Dr. Dombert wahrgenommen.  Nachdem durch die Präsidentin -entgegen des Antrags der Landesregierung- die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde festgestellt worden war, befasste sich das Gericht im folgenden mit dem Sachverhalt. Dabei wurde schnell deutlich, dass die Vertreter der Ministerien und allen voran der Staatssekretär immer wieder sich widersprechende Aussagen machten und Darstellungen abgaben, die in der Sache nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen. Das ist auch dem Gericht nicht entgangen. Ganz besonders deutlich wurde das, als Prof. Dombert ein Protokoll verlas, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Regierung "als Nebeneffekt des FAG die Zusammenlegung von Gemeinden mit Nachdruck vorantreiben wolle". Genau das also, was an anderen Stellen immer wieder verneint worden war. 

Publikum rumorte

An einigen Stellen der regierungsseitigen Aussagen zogen sich deutliche Unmutsäußerungen durch den Raum und es wurde offensichtlich: Die Landesregierung ist von den regionalen und realen Verhältnissen in den Gemeinden inhaltlich, mental und sachkenntlich weit, weit entfernt. Das zeigte sich nicht nur in Aussagen wie "Gemeindeverbünde arbeiten wirtschaftlicher", sondern auch über vorgetragene umfangreiche Statistiken, die, anders herum gelesen, sich selbst widersprachen.

Gerichtsmeinung bleibt abzuwarten - Urteil am 30.06.2011

Wenngleich es nach dem Verlauf der Verhandlung berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass das Gericht unserem Anliegen und unserer Argumentation folgen könnte, so gilt doch die Volksweisheit "Auf hoher See und vor Gericht ist jeder nur in Gottes Hand". Vorsichtiger Optimismus prägt somit meine Gedanken aber auch das Vertrauen, dass das Gericht die Substanzfreiheit der Darstellungen der Regierungsvertreter und deren inhaltliche Widersprüche erkannt hat. Am Donnerstag, dem 30. Juni 2011 um 11.00 Uhr wird die Entscheidung des Gerichts im Verhandlungssaal verkündet werden.

Vor dem Landesverfassungsgericht... Vertreter von Innen-, Justiz-und Finanzministerien sowie vom Landtag die Klageführer, vertreten durch Prof. Dombert (stehend)

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