Oberflächenwiederherstellung nach Breitbandausbau
Infatech strebt Abnahme an - wo sind Mängel?
Für den Breitbandausbau -Bauabschnitt 1- zeichnete die Firma INFATECH, auch für ihre Subunternehmen, verantwortlich. Wie bekannt, gab es bei der Bauausführung immer wieder erhebliche Mängel, Zusagen wurden nicht eingehalten, Termine wurden nicht eingehalten, Mängel wurden nicht oder nur ansatzweise behoben.
Nun hat die Firma die "endgültige Abnahme der Oberflächen" beantragt. Was dann nicht als Mangel zu Protokoll gegeben wurde, wird nicht mehr abgestellt und nachgebessert werden!
Deshalb:
Wo sind in der Wiederherstellung der Oberfläche nach den Bauausführungen Mängel festzuhalten?
Ob "wild" hinterlassene Abschnitte, Lunken und Absenkungen in Fußwegen, fehlende Grassaat, usw.:Alles zählt und alles muss ins Protokoll.
Für den Ortstermin für die Abnahme mit Infatech, dem Planungsbüro und dem Amt Rehna benötige ich die Information darüber
- mit genauer Lagebeschreibung und möglichst mit Foto
- bis Sonntag, den 29.05.2022 / 20.00 Uhr
- nur per E-Mail bgm@thandorf.de
Noch einmal: Feststellungen und Beklagen nach diesem Termin bleiben unberücksichtigt.
Wolfgang Reetz