Windpark Rieps kommt


Bürgerinfo

Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnende werden vorbereitet

Bekannt und in Planung ist es seit Jahren, jetzt steht der Baustart unmuittelbar ante portas: Sechs Windanlagen werden zwischen Thandorf und Rieps künftig Strom erzeugen.

Noch diesen Sommer werden die Vorbereitungen und Aufbauarbeiten beginnen, ab 2023 sollen sie "laufen". Seit Monaten kann jeder schon die abgesteckten Standortareale auf den Ackern sehen und eine ungefähre Vorstellung bekommen.

Aus Thandorfer Sicht stehen die Anlagen in Richtung Ost-Nord-Ost: Gut für alle, weil es keinen Schlagschatten geben wird, zudem ist die Entfernung weit genug, so dass es eine zischende Lärmbelastung nicht oder nur in sehr seltenen Fällen (starker Ostwind) wahrnehmbar sein wird. Auch wird es keine durchgängige Flugbefeuerung geben, sondern eine "Annäherungsbefeuerung", darüber ist eine Diskotheken-ähnliche Lichtorgel am Abendhimmel ausgeschlossen.

Nachdem alle mittel- oder unmittelbar betroffenen Gemeinden (Rieps, Thandorf, Schlagsdorf) den Park abgelehnt haben -die Begründungen können in den GV-Protokollen nachgelesen werden-, wurde diese Ablehnung durch die Genehmigungsbehörden mal eben durch eine Zustimmung ersetzt: Das ist kommunlae Selbstverwaltung und -bestimmung, wie sie "oben" interpretiert wird, bei weitem keine Einzelsituation. "Das Votum der betroffenen Gemeinden sei", so im Bescheid, "ohne Belang". Warum dann eine Kommune überhaupt erst nach Zustimmung oder Ablehnung gefragt wird, mag, wie so häufig im deutschen Verwaltungsrecht, Gründe haben die dem Verstand nicht zugänglich sind.

Nun gilt es, das Beste daraus zu machen - hier kommen Beteiligungsmöglichkeiten ins Spiel.

Gemeinden und Einwohnende können profitieren

Nach dem Bürgerbeteiligungsgesetz ist bestimmt, dass sowohl Einwohnende, als auch Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern zu den Anlagen eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten ist. Für Kommunen besteht dabei eine Wahlmöglichkeit: Beteiligung über festverzinsliche Papiere (Stand heute 3% über Eckzins), oder jährliche Zahlungen ähnlich einer Ertragsdividende. Darüber wird zu befinden sein, wenn die Angebote vorliegen.

Für Einwohnende besteht die Möglichkeit einer Beteiligung über eben diese festverzinslichen Papiere, die (Stand heute) in einer Stückelung von 500,00 EUR angeboten werden. Auch eine Reduzierung des Strombezugspreises ist in Rede (Stand heute 2,5%), auch hier gilt es die Vorlage konkreter Angebote ("Prospekte") abzuwarten.

Die Information erfolgt, so wurde zugesichert, per Hauspost an alle, die in eben dem 2,5 Kilometer Umkreis wohnen und damit als "Drittbetroffene" gelten.

Es mag sinnvoll sein, dass jeder und jede sich rechtzeitig mit der Frage und den Möglichkeiten auseinandersetzt, um Chancen -so gewollt- zu nutzen; denn eine Überzeichnung (also eine das Angebot übersteigende Nachfrage) ist vorstellbar. Dann käme ein Los- oder ein "Windhund"-Verfahren zum Zuge mit dem Ergebnis, dass manche leer ausgehen.

Kommentare:

Am 01.06.2022 schrieb Horst Tietjens:

Hallo, wir leben in Thandorf offensichtlich auf der Insel der Glückseeligen. Wir sind gegen Stromgewinnung aus Biogasanlagen gegen Windenergiegewinnung, Sonnenkollektoren stören nach der Ortssatzung den ästhetischen Eindruck, usw. Warum auch? Bei uns kommt der Strom ja auch aus der Steckdose!

Am 01.06.2022 schrieb Wolfgang Reetz:

Slogans sind ja immer schön und gut, sie sind -zumeist- auch kurzweilig. Allerdings drücken sie selten die Wirklichkeit und Wahrheit aus, und so ist und es ist immer gut, wenn man bei Verwendung auch über ein paar Hintergrundkenntnisse verfügt. So hat die Gemeindevertretung keinesfalls und zu keiner Zeit gegen Windkraft votiert, sondern lediglich diesen Windpark vor Jahren abgelehnt, aus drei Gründen: (1) Wir haben abgelehnt, weil es keine Beteiligung der Einwohnenden und der Kommune geben sollte, das empfanden wir (und die Nachbargemeinden) als unangemessen. Die Gesetzeslage ist inzwischen geändert. (2) Die Anlage wurde als "Klein-Windpark" als willkürlich plaziert und wenig nutzbringend für die "große Energiewende" eingeordnet. (3) Mit der Ablehnung wurde gegen die "Herrschaft der Planungsbehörde" gestimmt, weil Voten der Kommunen als "ohnehin egal" betrachtet wurden (und werden).

Die Biogasanlage wurde zu ihrer Zeit von der Gemeindevertretung abgelehnt, weil sie eine ökologisch negative Gesamtbilanz aufweist. Fehlendes Wärmekonzept, weite Anfahtswege von LKW mit hohem Dieselverbrauch, kein Lastenausgleich, usw.usw. Sie diente allein des Abgreifens von Einspeisevergütungen, nicht aber wirklicher erneuerbarer und allgemein verfügbarer regenerativer Energie. Hinzu kam ein ortsfremder Investor, der schon viel zu viele Menschen hier im Dorf, aber auch anderswo, "über den Tisch gezogen" hat und dem deshalb (aus guten Gründen bis heute) kaum jemand vertraut.

Sonnenkollektoren sind gem. OGS immer dann -und nur dann- untersagt, wenn sie "vom öffentlichen Raum sichtbar sind". Darüber kann man trefflich streiten, doch diese Vorgabe hat bisher das Ortsbild Thandorfs gerettet, für das das Dorf allüberall gelobt und geliebt wird. Denn: Es gibt Alternativen für die Nutzung erneuerbarer Energie. Jedem steht es frei, diese zu nutzen.

Gründe, die möglicher Weise in Vergessenheit geraten sind bzw. nicht nachgelesen wurden - und Gründe, weshalb "in Thandorf der Strom aus der Steckdose kommt!". Wir sind dankbar dafür.

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